Adelstitel als Geschenke
  
 
Adelstitel sind tolle Geschenke und einzigartige Geschenke
  
 
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Adelstitel

 
Was ist ein Adelstitel oder woher kommt der Begriff. Diesen und mehreren weiteren Fragen gehen wir hier nach.

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Der Adelstitel

Der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Viele Adelstitel waren ursprünglich Funktionsbezeichnungen. Die hier beschriebenen Adelstitel beziehen sich auf Europa im Mittelalter und der Neuzeit.

Überblick: Herrschertitel und Adelsränge

Männlicher Titel: Kaiser (auch Zar)
Weiblicher Titel: Kaiserin (auch Zarin)
Anrede (Prädikatstitel): (Kaiserliche) Majestät
Männlicher Nachkomme: (Kron)Prinz, bei den Söhnen des Russischen Zaren jedoch: Zarewitsch bzw. Großfürst
Weiblicher Nachkomme: (Kron)Prinzessin, bei den Töchtern des Russischen Zaren: Zarewna bzw. Großfürstin
Anmerkung: Für die Prinzen des kaiserlichen Hauses die Anrede Kaiserliche Hoheit.

Männlicher Titel: König
Weiblicher Titel: Königin
Anrede (Prädikatstitel): (Königliche) Majestät
Männlicher Nachkomme: (Kron)Prinz
Weiblicher Nachkomme: (Kron)Prinzessin
Anmerkung: Für die Prinzen des königlichen Hauses die Anrede Königliche Hoheit.

Männlicher Titel: Erzherzog
Weiblicher Titel: Erzherzogin
Anrede (Prädikatstitel): Kaiserliche und Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r))
Männlicher Nachkomme: Erzherzog
Weiblicher Nachkomme: Erzherzogin
Anmerkung: Der Titel stand regelmäßig den Angehörigen des Hauses Habsburg zu

Männlicher Titel: Großherzog
Weiblicher Titel: Großherzogin
Anrede (Prädikatstitel): Königliche Hoheit (Anrede: Allerdurchlauchtigster)
Männlicher Nachkomme: Prinz / Erbgroßherzog
Weiblicher Nachkomme: Prinzessin / Erbgroßherzogin
Anmerkung: Für die Prinzen und Prinzessinnen der gro&azlig;herzoglichen Häuser von Luxemburg, Hessen und Baden die Anrede Großherzogliche Hoheit.

Männlicher Titel: Kurfürst
Weiblicher Titel: Kurfürstin
Anrede (Prädikatstitel): Königliche Hoheit (ehemals: Durchlauchtigste(r))
Männlicher Nachkomme: Kurprinz
Weiblicher Nachkomme: Kurprinzessin
Anmerkung: Ein Kurfürst war im Heiligen Römischen Reich (HRR) ein zur Königs- bzw. Kaiserwahl Berechtigter des Hochadels. Kurfürsten trugen unterschiedliche Adelstitel (Könige, Herzöge, Erzbischöfe, Land-, Mark- und Pfalzgrafen). Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches trug lediglich der Landgraf von Hessen-Kassel diesen Titel als persönliche Titulation bis 1866 weiter. Er galt als gleichrangig mit einem Großherzog. Auf Letzteres beziehen sich diese Angaben.

Männlicher Titel: Herzog
Weiblicher Titel: Herzogin
Anrede (Prädikatstitel): (Königliche) Hoheit (regierend), Durchlaucht (standesherrlich/mediatisiert)
Männlicher Nachkomme: Prinz
Weiblicher Nachkomme: Prinzessin
Anmerkung: Regierende H. aus königlichem Haus und deren direkte Nachkommen führten die Anrede "Königliche Hoheit".

Männlicher Titel: Landgraf
Weiblicher Titel: Landgräfin
Anrede (Prädikatstitel): (Königliche) Hoheit, Durchlaucht
Männlicher Nachkomme: Prinz
Weiblicher Nachkomme: Prinzessin
Anmerkung: Den Titel gab es nur im deutschen Sprachraum (Beispiele: Thüringen, Hessen). Nur fallweise dem Reichsfürstenstand angehörend, waren sie im Rang dennoch den Herzögen gleichgestellt. Der L. von Hessen-Homburg als letzter Träger des L.-Titels führte als Reichsfürst die Anrede "Königliche Hoheit"; Angehörige von Nebenlinien titelten "Hoheit" oder "Durchlaucht".

Männlicher Titel: Pfalzgraf
Weiblicher Titel: Pfalzgräfin
Anrede (Prädikatstitel): Hoheit, Durchlaucht
Männlicher Nachkomme: Prinz
Weiblicher Nachkomme: Prinzessin
Anmerkung: Der Pfalzgraf bei Rhein war bei Thronvakanz Reichsvikar für die Gebiete fränkischen Rechts. Als souveränem Landesfürsten gebührte ihm die Anrede "Hoheit". Für die Länder sächsischen Rechts war dies der Kurfürst von Sachsen. Ihm gebührte als Kurfürst die Anrede "Königliche Hoheit". Der Titel verlor nach 1806 seinen Charakter als Herrschertitel.

Männlicher Titel: Markgraf
Weiblicher Titel: Markgräfin
Anrede (Prädikatstitel): Hoheit, Durchlaucht, Erlaucht
Männlicher Nachkomme: Prinz
Weiblicher Nachkomme: Prinzessin
Anmerkung: In Deutschland meist souveräne Fürsten, denen teilweise die Kurwürde zugestanden wurde (dem Markgrafen von Brandenburg 1356, dem Markgrafen von Baden 1803). Andererseits genoss der Titel wechselndes Ansehen und galt als auf der Grenze zwischen Hohem und Niederen Adel stehend.

Männlicher Titel: Fürst
Weiblicher Titel: Fürstin
Anrede (Prädikatstitel): Hoheit, Hochfürstliche Durchlaucht (regierend), Durchlaucht (mediatisiert, ebenso Titularfürsten) sonst: Fürstliche Gnaden
Männlicher Nachkomme: (Erb)-Prinz oder (Erb)-Graf
Weiblicher Nachkomme: (Erb)-Prinzessin oder (Erb)-Gräfin
Anmerkung: Die regierenden F. von Reuß, von Lippe und von Schaumburg-Lippe führten die Anrede "Hochfürstlich". Allein dem F. von Hohenzollern gebührte die Anrede "Hoheit". Titularfürsten aufgrund persönlicher Verleihung besaßen i.d. R. keine Herrscherrechte (Reichsstandschaft) und zählten daher nicht per se zum Hochadel. Prominentes Beispiel war Otto Fürst von Bismarck.

Männlicher Titel: Graf
Weiblicher Titel: Gräfin
Anrede (Prädikatstitel): Erlaucht (regierender oder mediatisierter Reichsgraf), sonst: Hochgeboren
Männlicher Nachkomme: Erbgraf
Weiblicher Nachkomme: Erbgräfin, Komtess
Anmerkung: Neugeadelte Titulargrafen ohne Herrschaftsrechte (Reichsstandschaft) galten als dem Niederen Adel zugehörig. Bei unverheirateten weiblichen Familienmitgliedern: Komtess bzw. Comtesse (außer Gebrauch gekommen).

Männlicher Titel: Freiherr, Baron
Weiblicher Titel: Freifrau, Baronin
Anrede (Prädikatstitel): Hochgeboren (Uradel), sonst: Hochwohlgeboren
Männlicher Nachkomme: Freiherr, Baron
Weiblicher Nachkomme: Freiin, Baronesse

Männlicher Titel: Ritter, Edler, Herr von, Junker von
Weiblicher Titel: Edle, Frau von, Junkfrau von
Anrede (Prädikatstitel): Hochwohlgeboren
Männlicher Nachkomme: Ritter, Edler, Herr von, Junker von
Weiblicher Nachkomme: Edle, Fräulein/Frau von. Junkfrau von

Rechtsgültigkeit

Adelstitel gehören seit Ende des Ersten Weltkriegs 1918 in Deutschland und Österreich der Vergangenheit an. Sie wurden in Deutschland 1919 durch die Weimarer Reichsverfassung (Artikel 109 der Verfassung des Deutschen Reichs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-2, veröffentlichten bereinigten Fassung) abgeschafft und durch Landesrecht in einen Bestandteil des Nachnamens überführt (natürlich gab es damals die Bundesrepublik Deutschland noch nicht). Eine Verleihung ist nicht mehr möglich. Der EuGH hat jüngst entschieden, dass ein Mitgliedstaat es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen darf, den einen Adelstitel enthaltenden Namen eines seiner Staatsangehörigen, wie er in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde, anzuerkennen.

Deutschland

Im kaiserlichen Deutschen Reich wurde der letzte Adelstitel am 12. November 1918 an Kurt von Kleefeld (1881-1934) verliehen, der jedoch keine Nachkommen hatte.

Im republikanischen Deutschen Reich wurden mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Artikel 109) keine Adelstitel mehr verliehen; die bisherigen wurden zu (besonderen) Teilen des Namens. Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses waren ausgeschlossen.

Am 23. Juni 1920 verabschiedete die preußische Landesversammlung das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Nach diesem Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches ü,bernommen wurde, wurden die Primogeniturtitel, die auch bisher lediglich den Familienoberhäuptern und Herrschern zustanden, aufgehoben. Die von Familie zu Familie unterschiedlichen allgemeinen Titel, die die übrigen Familienmitglieder trugen, wurden in der Folge nicht mehr als Titel geführt, sondern als Teil des neuen Familiennamens definiert. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Titel Prinz oder Graf, die bisher allen Familienmitgliedern zustanden, als Namensbestandteile erhalten blieben, die Titel König, Großherzog usw., die nur den regierenden Personen (Herrschertitel) oder Familienoberhäuptern zustanden, entfielen ganz - Soviel zum Thema Gleichberechtigung... Dies mündete in sehr unterschiedlichen Familiennamen. So tragen etwa die Nachkommen des ehemals königlichen Hauses Württemberg den Familiennamen "Herzog von Württemberg" oder die Nachkommen des ehemaligen kurfürstlichen Hauses Hessen den Familiennamen "Prinz und Landgraf von Hessen". Da der Titel Fürst nur in Ausnahmefällen ein Herrschertitel war, wird er aus Gründen der Traditionspflege heute noch vielfach geführt, obwohl er in der Regel kein Namensbestandteil mehr ist.

In einer Übergangsregelung war festgelegt, dass die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung bereits einen Primogeniturtitel innehatten, diesen persönlich beibehalten durften, was insbesondere die ehemals regierenden Häuser betraf. Da die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es diese Bezeichnungen als Primogeniturtitel heute nicht mehr. Lediglich die von den Familien gewählten ehemaligen allgemeinen Adelstitel sind heute Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926 (RGZ 113, 107 ff.) werden die früheren Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abgewandelt.

Darüber hinausgehende Rechtsfolgen hat ein Adelstitel heute nicht mehr. Allerdings findet er in manchen Gesellschaftskreisen und bei der Ermittlung des Ranges für das Protokoll immer noch Beachtung. Die von einigen Personen praktizierte Fortführung der historischen Adelstitel im gesellschaftlichen Leben hat insofern keine namensrechtliche Bedeutung, auch ein Anrecht auf die Anrede mit einem Prädikatstitel, wie zum Beispiel "Durchlaucht", besteht nicht mehr.

Österreich

In der neu entstandenen Republik Deutschösterreich (1918-1919) wurden am 3. April 1919 mit dem Adelsaufhebungsgesetz alle Adelstitel, weltliche Ritter- und Damenorden sowie etliche Titel, Würden und die Privilegien des Adels abgeschafft und die Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt (Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Haft).

Schweiz

In der Schweiz werden Adelstitel nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt, Adelsbezeichnungen werden in amtlichen Papieren deshalb auch nicht eingetragen. Hingegen wird die Partikel "von" durchaus von den Schweizer Behörden in Personenstandsakten geführt. Dies mag damit zusammenhängen, dass er nicht immer auf eine adelige Herkunft oder Zugehörigkeit weist.

Kirchliche Titel

Der kirchliche Titel Kardinal wird zwar nach kirchlichem Recht als Teil des Nachnamens verwendet (Joachim Kardinal Meisner und nicht Kardinal Joachim Meisner), ist jedoch im bürgerlichen Recht kein Bestandteil des Familiennamens.

Verwendung

Bei mehreren Titeln zu einem Namen sieht deren Rangfolge so aus:

  1. Persönliche Anrede (Herr oder Frau, Pater, Frater, Bruder, Schwester)
  2. Staatliche oder kirchliche Ehrentitel (z. B. Prälat, bei Monsignore fällt die Personenstandsbezeichnung "Herr" weg, da Msgr. schon "mein Herr" heißt.)
  3. Amtsbezeichnung (z. B. Professor, Studienrat) oder Dienstgrad (z. B. Feldwebel) oder akademische Titel (z. B. Professor bei Professoren a.D., Privatdozent)
  4. Akademische Grade, die vor dem Namen zu führen sind, in absteigender Folge (z. B. Dr. Ing., in Österreich in aufsteigender Reihenfolge, z. B. Mag. Dr. oder Dipl.-Ing. Dr.)
  5. Vorname
  6. Nachname, einschließlich des ehemaligen Adelsprädikats, da Teil des Namens
  7. Akademische Grade, die hinter dem Namen zu führen sind in aufsteigender Folge
(Beispiel: Herr Kommerzienrat Major Prof. Mag.phil. Dr.iur. Ferdinand Freiherr von Strutzenmuus MA oder Msgr. Ordinariatsrat Dr.theol. Dr.phil. Karl Graf Mustermann).

Die Anrede der Träger einzelner Adelstitel richtet sich nach dem Adelsprädikat (im Sinne seiner Wortbedeutung als Anrede).

Erblichkeit

Der Titel Kaiser, König und Gro&azlig;herzog stand nur einem regierenden Souverän zu. Er ging im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trug den Titel Prinz oder den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z. B. Georg Friedrich Prinz von Preußen (statt König von Preußen), Carl Herzog von Württemberg (statt "König von Württemberg") oder Maxilimilian Markgraf von Baden (statt "Großherzog von Baden").

Adelstitel in verschiedenen Sprachen

Deutsch: Kaiser, Kaiserin
Latein: Caesar, Imperator, Augustus, Imperatrix
Französisch: Empereur, Imperatrice
Italienisch: Imperatore, Imperatrice
Spanisch: Emperador, Emperatriz
Englisch: Emperor, Empress
Dänisch: Kejser, Kejserinde
Niederländisch: Keizer, Keizerin
Tschechisch: Císař, Císařovna
Ungarisch: Császár,Császárnó
Russisch: Zar, Zariza (Zarin)
Persisch: Schah-en-Schah, Shahbanou
Arabisch: Qayssar, pl. Qayâssira

Deutsch: König, Königin
Latein: Rex, Regina
Französisch: Roi, Reine
Italienisch: Re, Regina
Spanisch: Rey, Reina
Englisch: King, Queen
Dänisch: Konge, Dronning
Niederländisch: Koning, Koningin
Persisch: Schah, Schahbanou

Deutsch: Großherzog, (Groß)Herzogin
Französisch: Grand Duc, Grande Duchesse
Italienisch: Gran Duca, Gran Duchessa
Spanisch: Gran Duque, Gran Duquesa
Englisch: Grand Duke, Grand Duchesse

Deutsch: Herzog, Herzogin
Latein: Dux, Ducissa
Französisch: Duc, Duchesse
Englisch: Duke, Duchess

Deutsch: Großfürst, Großfürstin
Latein: Magnus, Princeps
Französisch: Grand Duc, Grande Duchesse
Englisch: Grand Duke, Grand Duchess
Deutsch: Markgraf, Markgräfin
Französisch: Marquis, Marquise

Deutsch: Graf, Gräfin
Französisch: Comte, Comtesse
Italienisch: Conte, Contessa
Spanisch: Conde, Condesa
Englisch: Earl/Count, Countess

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel


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